Jugendzeltplatz Riegelstein
Inhaber: Robert Loos, Schermshöhe 14, 91282 Betzenstein

Platzordnung

Anordnung der Zelte

Die Zelte dürfen nur auf dem Zeltplatz aufgestellt werden Über die Anordnung der Zelte entscheidet der Mieter; es ist zu entsprechende Fläche für Spiele frei zu halten, sofern dies gewünscht wird. Der angrenzende Sportplatz darf nicht genutzt werden.

Überlassende Gegenstände

Auf dem Zeltplatz befindet sich ein Material-Container. Dort lagern für den Zeltbetrieb notwendige Werkzeuge, ein Feuerlöscher und Löschwasser.

Lagerfeuer

Auf dem Zeltplatz befindet sich eine eingerichtete Feuerstelle. Eine Verlegung ist mit dem Inhaber abzusprechen. Es darf nur das vom Inhaber zur Verfügung gestellte Brennholz verwendet werden. Das Einsammeln von Holz aus den umliegenden Wäldern ist nicht zulässig. Bei starkem Wind extremer Trockenheit oder Funkenflug ist das Feuer zu löschen bzw. nicht zu entfachen.

Parkplatz für Fahrzeuge

Kraftfahrzeuge können auf dem vorgesehenen Parkplatz und auf dem nördlichen Zufahrtsweg abgestellt werden.

Mobile Toilettenanlage

Auf dem Zeltplatz befindet sich eine mobile Toilettenanlage. Für Schäden an dieser Anlage haftet der Mieter.

Brauchwasser

Brauchwasser wird vom Vermieter in Kanistern zu  je 20 l zur Verfügung gestellt